Seit Anfang dieses Jahres löst die "Rahmenvereinbarung für Rohholzhandel" die bisherige Handelsklassensortierung ab.
Die Schulung und Umsetzung wirft noch Fragen auf, die sich noch in Abklärung befinden.
Demnächst sollen Schulungen für Unternehmer und Waldbesitzer angeboten werden.
Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.
http://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/holz/fva_rahmenvereinbarung_rohholzhandel/index_DE
Forstbetriebsgemeinschaft Vorderer Hotzenwald
Hauensteinstr. 14, 79713 Bad Säckingen
Tel.: 07761/55 344 79
Email: kontakt@fbg-vorderer-hotzenwald.de
Internet: www.fbg-vorderer hotzenwald.de
Aushaltungsempfehlung für Holz im Privatwald
1. Stammholz L3a – L6 „Stammholz/Bauholz“
Qualität B/C
Länge 10–21m in ganzen Metern
Übermaß mind. 1 % gem. HKS, mind. aber 10cm
Mittendurchmesser ab 32cm mit Rinde
Mindestzopf 14cm mit Rinde
max. Brusthöhendurchmesser 70cm mit Rinde
2. Stammholz L1b – L2b „Profilzerspaner/PZ-Holz“
Kl. 3a mitgehend, Qualität B/C
Länge 10–21m in ganzen Metern
Übermaß mind. 1 % gem. HKS, mind. aber 10cm
Mittendurchmesser ab 16 cm bis 31 cm
Mindestzopf 14cm mit Rinde
max. Abhieb 65cm mit Rinde
3. Gipfel
Qualität C
Länge 5 m, 4m und 4,5m mitgehend
Übermaß mind. 10cm, Mindestzopf 14cm mit Rinde
Durchmesser am Abhieb 38cm mit Rinde, gesund, gerade, kein Krebs
4. D-Holz „Kilben“
Qualität C und D (Rotfäule, Befall mit Bockkäfer, Holzwespe etc.)
Länge 5m, 4m und 4,5m mitgehend
Übermaß mind. 10cm, Mindestzopf 20cm mit Rinde
5. Stammholzabschnitte B/C
(wenn der Stamm zu stark für das Sortiment 1. und 2. ist, dann gegebenenfalls Stammholzabschnitt abtrennen, Güte B/C
Rest gibt Langholz des Sortiments 1. oder 2., mit einer Länge von 5m plus Übermaß
6. Stammholzabschnitte TF/A „Wertholzklötze“
Fichte/Tanne der Qualität A, TF, B, gesund, astfrei, rund, kein Wimmerwuchs
Länge 5m plus 10cm Übermaß
Mindestzopf TF 50cm , A/B 45cm
Durchmesser am Abhieb 130 cm mit Rinde
Stämme einzeln legen, Holz muss rundherum zu begutachten sein.
Bei Anfall bitte rechtzeitig mit Revierleiter Kontakt aufnehmen
7. Laub-Stammholz
Nur sägefähige Stämme ab Klasse 4 mit einer Länge von mindestens 4m.
Übermaß mind. 1 % gem. HKS, mind. aber 10cm
Bei Anfall bitte rechtzeitig mit Revierleiter Kontakt aufnehmen
8. Bu-Industrieholz lang
Rotbuche, Hainbuche, Ahorn
Alle anderen Holzarten sind grundsätzlich von der Mitlieferung ausgeschlossen. Gesundes Holz; roter und brauner Kern sind zugelassen. Weißfaule und verstockte Hölzer sind ausgeschlossen Länge 4 - 8m, Mitten-Durchmesser 10 – 50cm.
9. Brennholz lang
alle Hartlaubholzarten getrennt nach Buche, Eiche und sonstigem Hartlaubholz in Verkaufslosen von 5-10 Fm für den örtlichen Markt an der Waldstraße gelagert.
10. Hackholz
alle Holzarten zur Hackschnitzelerzeugung, ohne Schmutz und Fremdkörper auf möglichst großen Haufen mit möglichst wenig Reisig, rechtwinklig an der Waldstraße gelagert!
Die Menge wird nach erzeugten Schüttkubikmetern Hackschnitzel abgerechnet.